Außergerichtliche Vertretung

Zur außergerichtlichen Vertretung gehören umfassende Beratung des Mandanten, Anfertigen von Schreiben an die Gegenseite bzw. die Ermittlungsbehörde, Einsichtnahme in Akten, Einholen von Informationen über die Gegenseite und vereinzelt auch der Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs.

Die Gebühren für eine außergerichtliche Vertretung richten sich nach dem Schwierigkeitsgrad des Falls (0,3 – 3,0) und dem Streitwert des Gegenstands. Die Gebühren für Ihren speziellen Fall können Sie jederzeit mündlich oder telefonisch erfragen.