Vertretung vor Gericht
In Zivil- oder Verwaltungsrechtsangelegenheiten ist die Höhe der anwaltlichen Vergütung abhängig vom Streitwert des Gegenstands bzw. abhängig von der Höhe des geforderten Zahlbetrags. Bei wiederkehrenden Leistungen (z. B. Miete oder Unterhalt) ist dies in der Regel der Jahresbetrag der geforderten Leistung.
In Straf- oder Bußgeldangelegenheiten ist die Höhe der anwaltlichen Vergütung im Wesentlichen davon abhängig, wie aufwändig und schwierig die Tätigkeit des Rechtsanwalts ist und wie bedeutsam die Angelegenheit für den Betroffenen ist. Daher sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz keine festen Vergütungsbeträge festgelegt, sondern lediglich Mindest- und Höchstbeträge. In Bußgeldsachen wird zusätzlich nach der Höhe des Bußgeldes unterschieden, in Strafsachen danach, ob das Amtsgericht, die Strafkammer oder das Schwurgericht tätig wird.